Seipel Feuerschutz GmbH - Mainstraße 34 - 65203 Wiesbaden-Biebrich - Tel. 0611-62217 Brandschutzordnung Eine Brandschutzordnung ist eine, nach DIN 14096 auf ein bestimmtes Objekt abgestimmte Zusammenfassung von Grundregeln  für das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung kann aus 3 Teilen bestehen: Teil A : Richtet sich an alle Mitarbeiter und Besucher, die sich in dem betreffenden Betriebsbereich aufhalten. In  diesem Teil sind die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Alarm- und  Brandschutzordnungen sind an markanten Stellen gut sichtbar auszuhängen.  Teil B: Richtet sich vornehmlich an die eigenen Mitarbeiter eines Betriebes. Dieser Teil besteht aus schriftlich  abgefassten Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der  Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren. Eine  Ausfertigung dieses Teils der Brandschutzordnung sollte den Mitarbeitern ausgehändigt werden.  Teil C: Richtet sich an Betriebsangehörige mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dieser Personenkreis ist in  der Regel verantwortlich tätig und verfügt über besondere Betriebskenntnisse.  In dieser Ausarbeitung wird ein Mitarbeiter mit der Wahrnehmung bestimmter vorbeugender  Brandschutzaufgaben betraut.               Beispiel einer Brandschutzordnung